AGB

Das Kleine ganz gross

Nachfolgende Seiten formulieren die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für eine gute und faire Zusammenarbeit zwischen unseren Kunden/Partnern und der Prioma Agentur GmbH (genannt «Prioma»). Wir nennen unsere Kunden bewusst Partner. Denn die Bedingungen sind fair, konkret und transparent formuliert und bedienen die allgemeine Geschäftspraxis.

Partner begegnen sich auf Augenhöhe

Eine Beziehung auf Augenhöhe. Wir können und wollen mehr sein als ein blosser Zulieferer. Dies bedingt, dass der Kunde uns auch in strategische Überlegungen miteinbezieht und möglichst viele Informationen mit uns teilt. Wir behandeln solche Informationen stets vertraulich.

Ebenfalls wichtig ist uns eine feste Beziehung. Wir wollen unsere Kunden langfristig begleiten. Die Treue beruht auf Gegenseitigkeit: Für einen Mitbewerber unseres Kunden arbeiten wir nur dann, wenn daraus keine direkte Konkurrenzsituation entsteht. Was aber keineswegs heisst, dass wir nicht zwei Kunden aus derselben Branche betreuen können.

Über Mandate und Projekte berichten wir regelmässig in unseren digitalen Medien, gelegentlich auch in der Fachpresse. Bei Arbeiten, die öffentlich zugänglich sind, tun wir dies – sofern es ein Kunde nicht ausdrücklich anders wünscht – ohne Rücksprache mit ihm.

Worauf beruht die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit der Prioma?

  • Klare Ziele bedeutet, dass wir verstehen, was der Kunde erwartet. Ein Briefing und eine persönliche Besprechung stellen das sicher.
  • Klare Rollen bedeutet, dass die Aufgaben genau verteilt sind und exakt definiert ist, welche Leistungen Prioma erbringt.
  • Klare Termine bedeutet, dass wir sagen, bis wann wir etwas liefern, und uns daranhalten. Dies bedingt, dass auch der Kunde seine Aufgaben termingerecht erledigt, damit sich das Projekt nicht verzögert.

Ändern sich Ziele, Rollen oder Termine im Projektverlauf, führt das in aller Regel zu einem Mehraufwand. Wenn dies durch den Kunden verursacht wird, darf Prioma den Aufwand in Rechnung stellen.

Wie schützt die Prioma Dokumente und Daten?

So gut wie nur möglich. Unterlagen und Daten, die uns Kunden anvertrauen, behandeln wir vertraulich und geben sie nach Projektabschluss auf Wunsch gerne zurück. Digitale Dokumente von realisierten Projekten legen wir strukturiert während mindestens zwei Jahren ab, mit einem klar definierten Backup-Prozess. Der Zugriff auf unsere Server ist nur mit Passwort möglich. Einen lückenlosen Schutz können wir jedoch nicht garantieren. Bei Daten und Dokumenten, deren Verlust oder Missbrauch gravierende Folgen hätte, ist es Aufgabe des Kunden, einen gesonderten Schutz sicherzustellen. Wir übernehmen keine Haftung für Systemfehler von Dritten (Server-, Hosting-Anbieter, etc.).

Wie geht Prioma mit geistigem Eigentum um?

Software, Schriften, Bilder und andere geschützte Objekte verwenden wir nur mit den nötigen Lizenzrechten. Wir gehen davon aus, dass sich auch unsere Kunden an die geltenden rechtlichen Bestimmungen halten. Für Verletzungen von Urheberrechten durch den Kunden (z.B. mittels an Prioma übergebene Daten etc.) kann Prioma nicht haftbar gemacht werden.

Die Urheberrechte für schöpferische Werke, die wir für Kunden entwickeln (z.B. Konzepte, Bilder, Programme) verbleiben bei Prioma. Wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gehen die Nutzungsrechte nach vollständiger Bezahlung der Projektrechnung an den Kunden über. Die Nutzungsrechte von Dritten (Models, Fotografen, Bildagenturen etc.) sind gesondert zu regeln. Wird ein Konzept über diesen Rahmen weiterverwendet, ist dies nur in Absprache mit Prioma erlaubt und separat abzugelten.

Daten, die Prioma im Rahmen eines Auftrags erstellt hat, stellen wir dem Kunden auf Wunsch gerne zur Verfügung. Voraussetzung ist, dass die Übertragung der Rechte geregelt und abgegolten ist.

Sämtliche Rechte an Konzepten, Designs etc., die entgeltlich oder unentgeltlich durch Prioma erstellt, aber in der Folge nicht realisiert werden, verbleiben bei Prioma und dürfen ohne unser Einverständnis nicht verwendet werden. Die Prioma hat das Recht, ein von unserer Agentur entwickeltes Konzept in abgewandelter Form auch für andere Projekte zu verwenden.

Wie gestaltet Prioma Angebote und Rechnungen?

In Angeboten und Rechnungen führen wir unsere Leistungen einzeln auf. Für jede Leistung rechnen wir mit fixen, marktüblichen Stundensätzen oder pauschalen, die transparent kommuniziert werden.

Unsere Kunden dürfen sich grundsätzlich auf die offerierten Kosten verlassen. Angebote, die auf Annahmen oder einem unklaren Leistungsumfang beruhen, sind als grober Richtpreis zu verstehen. Bei einzelnen Teilleistungen sind kleinere Abweichungen zwischen dem veranschlagten und dem tatsächlichen Aufwand möglich. Zusätzliche Leistungen, die vom Kunden im Projektverlauf gewünscht werden und Mehraufwand verursachen, sind separat abzugelten.

Wie verrechnet Prioma den Aufwand für Projektmanagement?

Als Full-Service-Agentur erbringt Prioma neben den strategischen und kreativen Leistungen auch vielseitige Leistungen im Projektmanagement. Dazu gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Projektleitung: Planung und Durchführung von Briefings, Präsentationen und anderen Besprechungen (intern/extern; persönlich/telefonisch) sowie Organisation von Projektteam und Projektablauf
  • Beratung: Beurteilung von Unterlagen sowie Empfehlungen zur Planung und Umsetzung von Kommunikationsmassnahmen
  • Qualitätssicherung: Prüfung von Zwischen- und Endergebnissen inkl. Kontrolle von Gut-zum-Druck-Dokumenten
  • Projektkoordination: Unterstützende und koordinierende Tätigkeiten des Projektmanagements
  • Projektdokumentation: Erstellen, Aktualisieren und Bereitstellen von Terminplänen, Aktennotizen und Statusreports
  • Produktionsmanagement: Evaluation, Abklärungen (Leistungen/Kosten) und Leistungsüberwachung bei Druckaufträgen und anderen externen Produktionen

Diese Leistungen sind in unseren Angeboten und Rechnungen unter «Projektleitung» aufgeführt. Die Kalkulation des Aufwands erfolgt auf Basis der Stundenansätze.

Die Arbeitsleistungen Dritter und Leistungen externer Lieferanten werden nach effektivem Aufwand weiterverrechnet. Alle Tarife zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Änderungen vorbehalten. Die Tarife können gestaffelt werden anhand von Auftragsvolumen und -kontinuität.

Reduktion oder Annullierung des Auftrags

Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat die Agentur Anrecht auf:

  • Verrechnung der bisher geleisteten Arbeit.
  • Verrechnung der Unkosten und der Vorleistungen Dritter.

Darüber hinaus hat die Agentur das Recht, ihre bisher geleistete Arbeit bei Annullierung des Auftrags anderweitig zu verwenden. Die Nutzungsrechte bleiben vollumfänglich bei der Agentur.

Besprechungen, Vorleistungen und Submissionsverfahren

Eine erste Besprechung sowie sachdienliche Verhandlungen sind kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

Verhandlungen und Vorleistungen, die über blosse Offertgrundlagen hinaus gehen, sind entschädigungspflichtig.

Bei Teilnahme an einem Submissionsverfahren der offenen oder begrenzten Ausschreibung (Präsentation) ist die potenzielle Auftragnehmerin gehalten, der potenziellen Auftraggeberin die Höhe des Präsentationshonorars, inklusive Kosten Dritter und Reisespesen, vor Annahme des Präsentationsauftrages schriftlich bekannt zu geben, sofern die potenzielle Auftraggeberin nicht von sich aus ein Präsentationshonorar in Aussicht stellt.

Wann ist ein Projekt abgeschlossen?

Grundsätzlich dann, wenn die im Angebot vereinbarten Leistungen erbracht sind und das Ergebnis dem Kunden übergeben wurde.

Bei digitalen Medien bestätigt der Kunde den Projektabschluss entweder explizit mit einer Abnahme des Resultats oder implizit mit der Freigabe zur Online-Schaltung. Der Kunde ist sich bewusst, dass in der digitalen Welt eine 100 %-ige Perfektion aufgrund der technischen Entwicklung und Systemvielfalt nicht möglich ist sowie dass sich in der Leistungsvereinbarung nicht alle Eventualitäten abdecken lassen. Der Toleranzbereich richtet sich nach den jeweils vorherrschenden markt- und medienüblichen Standards. Mängel, die nachweislich durch Prioma verursacht wurden, sind spätestens 10 Tage nach Projektabschluss zu melden, sodass Prioma diese beheben kann. Wir haben die Erlaubnis, unsere abgeschlossenen Leistungen für Kunden als Referenz auf unseren Online-Plattformen zu veröffentlichen.

In folgenden Fällen können wir keine Haftung übernehmen:

  • Wenn der im Angebot festgelegte Leistungsumfang erbracht und/oder das Ergebnis vom Kunden freigegeben wurde.
  • Wenn ein Fehler ausserhalb des Einflussbereichs von Prioma verursacht wurde, zum Beispiel durch eine Druckerei, einen Hosting-Provider oder den Entwickler eines Opensource-Programms.
  • Wenn sich die Abweichung vom Soll-Resultat durch eine Massnahme ergibt, die vom Kunden oder auf Wunsch des Kunden getroffen wurde.
  • Die Agentur haftet nicht für resultierende Schäden oder Folgeschäden aufgrund der Nutzung der von Kunden des Auftraggebers gestützt auf die Service-Leistungen der Agentur erworbenen Produkte oder Leistungen. Insbesondere haftet die Agentur nicht für eine bestimmte Wirkung der Produkte oder entgangenen Gewinn.
  • Die Agentur garantiert nicht das Erreichen von allfälligen Perfomance-Zielen des Auftraggebers und macht keine Angaben oder Versprechungen bezüglich messbarer Ziele als Vertragsbestandteil.
  • Kann eine Leistung durch die Agentur aufgrund nicht termingerechter Lieferung von Informationen und/oder Materialien durch den Auftraggeber oder aufgrund von Unerreichbarkeit des Auftraggebers nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden, hat der Auftraggeber den daraus entstehenden Schaden oder entgangenen Gewinn zu tragen. Daraus entstehende Zusatzaufwände bei der Agentur werden dem Kunden zusätzlich zu den vereinbarten Kosten in Rechnung gestellt.

Im Bereich Online:

  • Die Agentur haftet nicht für den Datenverlust des Auftraggebers oder für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten von Nutzern des im Rahmen der Service-Leistung von der Agentur erbrachten Dienste (z.B. durch Hacken einer erstellten Homepage).
  • Die Agentur haftet auch nicht dafür, dass Angaben und Informationen, welche der Auftraggeber selbst Dritten zugänglich gemacht haben, von diesen missbräuchlich genutzt werden.
  • Die Agentur haftet für keinerlei Inhalte und Aktivitäten der Auftraggeber.
  • Die Agentur übernimmt keine Haftung für Umsatzverluste oder sonstige Schäden, die aus einer Funktionsstörung oder Nicht- Verfügbarkeit einer Website resultieren.

Keine Haftung übernimmt die Auftragnehmerin für Mehrkosten bedingt durch Mehrleistungen auf Wunsch der Auftraggeberin, bei Preisänderungen im Markt, bei branchenüblichen Mehrlieferungen sowie bei Konzeptänderungen durch die Auftraggeberin.

Eine über den Wert unserer erbrachten Dienstleistungen hinausgehende Haftung für Schäden kann Prioma nicht übernehmen. Eine Haftung für indirekte Schäden oder Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.

Die Verantwortung für Werbemittel und Inhalte, die gegen die Lauterkeit oder andere gesetzliche Bestimmungen verstossen, liegt ausschliesslich beim Kunden.

Höhere Gewalt

Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer Intensität, Pandemien, Epidemien, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen und kriminelle Angriffe auf die Systeme von Dritten (Hacker) usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

Bei einer Störung in der Zusammenarbeit setzen Prioma und der Kunde alles daran, eine einvernehmliche Lösung ohne rechtliche Schritte zu finden. Sollte dies scheitern, sind die Gerichte in CH-Amriswil TG zuständig. Es gilt Schweizer Recht. Version 2, Februar 2021